Beschlussvorlage - 2015/MC/788
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigungsfreistellung zum Neubau eines Einfamilienhauses in der Flur 33, Gemarkung Malchin auf dem Flurstück 288
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Frau C. Pinno
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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14.09.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
In Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt, wird das
Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses in der Gemarkung Malchin, Flur 33
auf dem Flurstück 288 genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen aus dem § 62 Abs.1 und 2 LBauO M-V erfüllt sind. Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren
durchgeführt und eine Untersagung nach § 15 BauGB Veränderungssperre beim Landkreis
nicht beantragt. Die Genehmigung über die Freistellung nach § 62 LBauO M-V berechtigt
zum Bau des o. g. Vorhabens.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
B-Plan Nr. 5 Amselweg in der Fassung der 1. Änderung
§ 30 ff. BauGB Bauen im Geltungsbereich eines B- Planes
§ 62 LBau O M-V Genehmigungsfreistellung von Wohngebäuden
§ 72 LBau O M-V Baugenehmigung/ Baubeginn (Beginn der Bauausführung)
§ 15 BauGB Zurückstellung von Baugesuchen (wenn keine Veränderungssperre
beschlossen ist.
