Beschlussvorlage - 2015/MC/788

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

In Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt, wird das

Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses in der Gemarkung Malchin, Flur 33

auf dem Flurstück 288 genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen aus dem § 62 Abs.1 und 2 LBauO M-V erfüllt sind. Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren

durchgeführt und eine Untersagung nach § 15 BauGB Veränderungssperre beim Landkreis

nicht beantragt. Die Genehmigung über die Freistellung nach § 62 LBauO M-V berechtigt

zum Bau des o. g. Vorhabens.

 

Reduzieren

Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

B-Plan Nr. 5 Amselweg in der Fassung der 1. Änderung

§ 30 ff. BauGB Bauen im Geltungsbereich eines B- Planes

§ 62 LBau O M-V Genehmigungsfreistellung von Wohngebäuden

§ 72 LBau O M-V Baugenehmigung/ Baubeginn (Beginn der Bauausführung)

§ 15 BauGB Zurückstellung von Baugesuchen (wenn keine Veränderungssperre

beschlossen ist.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es sind keine finanziellen Mittel erforderlich, die Erschließung ist vorhanden und gesichert.

 

 

Loading...