Beschlussvorlage - 2015/NK/566
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 8 "Photovoltaikanlage Alte Ziegelei" der Stadt Neukalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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13.08.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage des § 10 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8 „Photovoltaikanlage Alte Ziegelei“ der Stadt Neukalen, bestehend aus der Planzeichung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B). Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8 „Photovoltaikanlage Alte Ziegelei“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Die Stadtvertretung Neukalen hat am 19.03.2015 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch Einwohnerversammlung am 09.04.2015, die Träger öffentlicher Belange wurden durch Scoping am 09.04.2015 unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme und zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert. Am 16.04.2015 hat die Stadtvertretung den Entwurf gebilligt und zur öffentlichen Auslegung und zur erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestimmt. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 11.05.2015 bis zum 12.06.2015. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04.05.2015 zur Stellungnahme aufgefordert. Die vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange zum Vorentwurf und zum Entwurf wurden durch die Stadtvertretung am 25.06.2015 gemäß § 1 Abs. 7 BauGB untereinander und gegeneinander gerecht abgewogen. Das Ergebnis der Abwägung ist den Trägern öffentlicher Belange mit Schreiben vom 06.07.2015 mitgeteilt worden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Erarbeitung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8 „Photovoltaik- anlage Alte Ziegelei“ der Stadt Neukalen übernimmt der Vorhabensträger MES Moderne Energiesysteme GmbH Parchim. Der Vorhabensträger zur Errichtung einer Photovoltaik- anlage hat die A & S GmbH Neubrandenburg direkt mit der Erstellung der Planung beauftragt. Zwischen der Peenestadt Neukalen und der MES Moderne Energiesysteme GmbH Parchim wurde ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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873,1 kB
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(wie Dokument)
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4 MB
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