Beschlussvorlage - 2015/MC/770

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Herr Axel Müller, geb. am 04.05.1964, wird mit Wirkung zum 01.11.2015 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sieben Jahren zum Bürgermeister ernannt.

 

Herr Axel Müller wird als Bürgermeister in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 16 eingewiesen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 37 Abs.4 i.V.m. § 22 Abs.5 KV M-V

§ 4 Abs.3 Satz 2 KommBesLVO M-V

§ 7 Abs.1 der Hauptsatzung der Stadt Malchin

 

Herr Axel Müller  wurde am 10.05.2015 im Wege der Direktwahl zum Bürgermeister gewählt. Der Wahlausschuss hat das endgültige Wahlergebnis am 11.05.2015 festgestellt.

Gemäß § 37 Abs.4 KV M-V wird die gewählte Person unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer der Amtszeit zum Bürgermeister ernannt.

 

Die Ernennung erfolgt, wenn kein Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl nach § 35 Abs.1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes eingelegt worden ist oder wenn die Gemeinde-vertretung die Einsprüche nach § 40 Abs.5 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes zurückgewiesen hat.

Ein Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl ist in der Frist gemäß § 35 Abs.1 LKWG M-V nicht eingelegt worden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Personalaufwendungen und die monatlichen Aufwandsentschädigungen für das Haushaltsjahr 2015 sind im Produkt 1.1.1.00 im Haushaltsplan veranschlagt.

 

 

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