Beschlussvorlage - 2015/NK/561

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Neukalen billigt den Entwurf der 3. Änderung des Flächen- nutzungsplanes der Stadt Neukalen einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und beschließt diesen öffentlich auszulegen.

Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich

bekannt zu machen.

 

Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neukalen einschließlich

Begründung mit Umweltbericht und den bisher vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegt

 

vom 20.07.2015 bis zum 21.08.2015

 

im Amt für Bau und Liegenschaften des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer

308, 17139 Malchin während der Dienststunden:

 

montags              08:30 bis 12:00 und 13:30 bis 16:30 Uhr,

dienstags             08:30 bis 12:00 und 13:30 bis 17:30 Uhr,

mittwochs            08:30 bis 12:00 und 13:30 bis 15:30 Uhr,

donnerstags        08:30 bis 12:00 und 13:30 bis 16:30 Uhr,

freitags                08:30 bis 12:00 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder

zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neukalen unberücksichtigt bleiben und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden können.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die MES Moderne Energiesysteme GmbH Parchim beabsichtigt auf dem Gelände der „Alten

Ziegelei“ in Neukalen eine Photovoltaikanlage zu errichten. Zur Schaffung von Baurecht erfolgt die Fortführung des B-Planverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 8 Photovoltaikanlage Alte Ziegelei“ der Stadt Neukalen. Im Parallelverfahren ist der Flächennutzungsplan zu ändern. Die Stadtvertretung Neukalen hat hierzu am 19.03.2015 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 16.04.2015 gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes in der Zeit vom 11.05.2015 bis zum 12.06.2015 im Rathaus Malchin. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neukalen trägt der Vorhabensträger MES Moderne Energiesysteme GmbH Parchim. Der Vorhabensträger zur Errichtung einer Photovoltaikanlage hat die A & S GmbH Neubrandenburg direkt mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes beauftragt. Zwischen der Peenestadt Neukalen und der MES Moderne Energiesysteme GmbH Parchim wird ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abgeschlossen (s. 2015/NK/555) zuschließen

 

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Anlagen

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