Beschlussvorlage - 2015/NK/559

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage des § 10 BauGB i.V.m. §§ 12, 13  BauGB

i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel

1 des Gesetzes vom 20. November (BGBl. I S. 1748) die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Am Rathmannsteich“ der Stadt Neukalen, bestehend aus der Planzeichung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B). Die Begründung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt den Beschluss zur Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Anlass für die geplante Änderung sind Anfragen von Bauinteressenten an die Peenestadt Neukalen, deren geplante Bauvorhaben (Errichtung von 2-geschossigen Wohngebäuden) von den bisherigen Festsetzungen abweichen. Dadurch kann gegenwärtig keine Baugenehmigung durch die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte erteilt werden.

Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ist die Rücknahme bzw. Modifikation einzelner Festsetzungen, um den Bauherren zu ermöglichen flexibler auf zeitgemäße Anforderungen an den Wohnungsbau reagieren zu können.

Am 19.03.2015 hat die Stadtvertretung Neukalen beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 4 in einem 1. Änderungsverfahren im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden soll. Die Stadtvertretung hat am 16.04.2015 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Am Rathmannsteich“ gebilligt und zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte durch öffentliche Auslegung in der Zeit vom 11.05.2015 bis zum 12.06.2015 im Rathaus Malchin. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.     

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten i.H.v. ca. 1.500,00 € für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Am Rathmannsteich“ trägt die Peenestadt Neukalen. Sie wurden im Haushaltsplan 2015 unter der Haushaltsstelle 5.1.1.00.562550 eingestellt.

 

 

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Anlagen

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