Beschlussvorlage - 2015/NK/551

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Eröffnungsbilanz der Peenestadt Neukalen zum 01.01.2012 wird gemäß § 60 Abs.5 Satz 1 KV M-V festgestellt.

 

 

Sach- und Rechtslage:

 

Die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Eröffnungsbilanz der Peenestadt Neukalen zum 01.01.2012 wird gemäß § 60 Abs.5 Satz 1 KV M-V festgestellt.

Nach § 11 Abs.1 Kommunal- Doppik- Einführungsgesetz sind die Eröffnungsbilanz und der Anhang so rechtzeitig aufzustellen, dass sie bis zum 30. November des ersten Haushaltsjahres mit einer Rechnungslegung nach den Regeln der doppelten Buchführung festgestellt werden können.

 

Das Innenministerium hat hiervon abweichende Terminsetzungen zugelassen, da sich das Aufstellungsverfahren doch als sehr umfangreich und arbeitsintensiv für die Kommunen darstellte.

 

Die Verwaltung wurde im Aufstellungsverfahren für die Eröffnungsbilanzen durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH beraten und begleitet. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte nach intensiver Schulung am 09.05.2015 die Eröffnungsbilanz und in seinen Sitzungen am 20.05.2015 und 04.06.2015. Das Ergebnis hat der Rechnungsprüfungsausschuss in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt und empfiehlt die Feststellung der Eröffnungsbilanz in der vorgelegten Fassung. Der Prüfbericht, die Prüfungsfeststellungen und der Bestätigungsvermerk sind dieser Vorlage beigefügt.

 

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Sach- und Rechtslage

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Durch den Feststellungsbeschluss entstehen keine direkten Folgekosten.

 

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