Beschlussvorlage - 2009/MC/082

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Jahresrechnung der Gemeinde Remplin für das Haushaltsjahr 2008 wird in der vorgelegten Fassung festgesetzt. Dem Bürgermeister wird für den von der Jahresrechnung abgedeckten Zeitraum Entlastung erteilt.

Reduzieren

Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 61 Abs.3 KV M-V beschließt die Stadt- bzw. Gemeindevertretung bis spätestens zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres; zugleich entscheidet sie über die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist gemäß § 1 Abs.3 KPG für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig.

 

Die Stadt Malchin ist Rechtsnachfolger der Gemeinde Remplin und somit ist der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Malchin auch für die Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde Remplin für das Haushaltsjahr 2008 zuständig, da die Prüfung nicht vor dem Termin der Eingemeindung (07.06.2009) erfolgen konnte.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss traf sich am 03.11.2009, um die Prüfung der Jahres-rechnung vorzunehmen.

Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keine Beanstandungen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die vorbehaltlose Entlastungserteilung für den Bürgermeister.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Lt. Jahresrechnung

Loading...