Beschlussvorlage - 2015/MC/725
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachträgliche Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen für das
Haushaltsjahr 2014 in den Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Zoschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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06.05.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßigen Aufwendungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2014 für folgende Sachkonten:
2.1.1.01.581000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen (Pestalozzi-Grundschule) in Höhe von 33.400,00 €,
2.1.5.01.581000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen (Regionale Schule S. Marcus) in Höhe von 38.100,00 €,
4.2.4.00.581000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen (Sportstätten) in Höhe von 55.300,00 €,
5.5.1.00.581000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen (öffentliches Grün) in Höhe von 77.800,00 €,
werden genehmigt. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt aus den Sachkonten:
6.1.1.00.402100- Mehreinnahmen „Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer“ in Höhe von 1.200,00 € und
1.1.4.03.481000- Mehreinnahmen „Erträge aus internen Leistungsbeziehungen“ in Höhe von 203.400,00 € .
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde
§ 50 KV Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Die Haushaltsüberschreitungen in den Sachkonten 2.1.1.01.581000, 2.1.5.01.581000 und 4.2.4.00.581000 ergaben sich aus Arbeitsleistungen der Hausmeister in den untergeordneten Einrichtungen und deren Verrechnung der Personalkosten für die erbrachten Arbeitsleistungen
Im Bereich „öffentliches Grün“ 5.5.1.00.581000 entstanden durch den frühzeitigen Einsatz von Personal und Mähtechnik im Jahr 2014 Mehrkosten. Fast durchgängig musste Grünflächenpflege betrieben werden, da das feuchtwarme Wetter und kein Wintereinbruch im vergangenen Jahr anstand. Die Aufwendungen waren im Vorfeld der Haushaltsplanung nicht kalkulierbar.
