Beschlussvorlage - 2009/MC/077

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr.9 „Kösters Eck“ wird nicht erteilt.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

B-Plan Nr.9 Kösters Eck

§22 KV                            Entscheidung der Gemeinde

§36 Bau GB                            Stellungnahme der Gemeinde

 

Das beantragte Bauvorhaben wird bereits mit dem Beschluss Nr. 64 abgelehnt, da es den Festsetzungen des B-Planes widerspricht. Das beantragte Bauvorhaben wurde bereits errichtet, eine nachträgliche Zustimmung würde eine Beispielwirkung auf andere Bauvorhaben, die ebenfalls genehmigungspflichtig sind, haben.

An allen Gebäuden die sich außerhalb der im B-Plan gekennzeichneten Baugrenzen befinden dürfen nur Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Würden im Falle einer Klage anfallen.

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