Beschlussvorlage - 2015/NK/542
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeitsbeteiligung des Entwurfes der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8 "Photovoltaikanlage Alte Ziegelei" der Stadt Neukalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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16.04.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Neukalen billigt den Entwurf der Satzung über den Bebauungs-plan Nr. 8 „Photovoltaikanlage Alte Ziegelei“ der Stadt Neukalen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und beschließt diesen öffentlich auszulegen sowie die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist ortsüblich bekanntzumachen.
Der Entwurf der Bebauungsplanung einschließlich Begründung mit Umweltbericht liegen
vom 11.05.2015 bis zum 12.06.2015
im Amt für Bau und Liegenschaften des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer
308, 17139 Malchin während der Dienststunden:
montags 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,
dienstags 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 17:30 Uhr,
mittwochs 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,
donnerstags 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,
freitags 08:00 bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Es liegen zum gegenwärtigem Zeitpunkt keine umweltbezogenen Stellungnahmen, die nach BauGB mit auszulegen sind, vor.
Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder
zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung der Satzung über den Bebauungsplan Nr.8 „Photovoltaikanlage Alte Ziegelei“ der Stadt Neukalen unberücksichtigt bleiben und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden können.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Die MES Moderne Energiesysteme GmbH Parchim beabsichtigt auf dem Gelände der „Alten
Ziegelei“ in Neukalen eine Photovoltaikanlage zu errichten. Zur Schaffung von Baurecht will
der Vorhabensträger das B-Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 8 Photovoltaikanlage Alte
Ziegelei“ der Stadt Neukalen fortführen.
§ 3 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 4 BauGB Beteiligung der Behörden
§ 22 Kommunalverfassung des Landes M-V Entscheidung der Gemeindevertretung
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Erarbeitung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8 „Photovoltaikanlage Alte Ziegelei“ der Stadt Neukalen übernimmt der Vorhabensträger MES Moderne Energiesysteme GmbH Parchim. Der Vorhabensträger zur Errichtung einer Photovoltaikanlage hat die A & S GmbH Neubrandenburg direkt mit der Erstellung der Planung beauftragt. Zwischen der Peenestadt Neukalen und der MES Moderne Energiesysteme GmbH Parchim ist vor Satzungsbeschluss ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abzuschließen
Anlagen
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