Beschlussvorlage - 2015/NK/542

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Neukalen billigt den Entwurf der Satzung über den Bebauungs-plan Nr. 8  „Photovoltaikanlage Alte Ziegelei“ der Stadt Neukalen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und beschließt diesen öffentlich auszulegen sowie die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Der Entwurf der Bebauungsplanung einschließlich Begründung mit Umweltbericht liegen

 

vom 11.05.2015 bis zum 12.06.2015

 

im Amt für Bau und Liegenschaften des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer

308, 17139 Malchin während der Dienststunden:

 

montags         08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,

dienstags       08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 17:30 Uhr,

mittwochs       08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,

donnerstags   08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,

freitags           08:00 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Es liegen zum gegenwärtigem Zeitpunkt keine umweltbezogenen Stellungnahmen, die nach BauGB mit auszulegen sind, vor.

 

Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder

zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der

Beschlussfassung der Satzung über den Bebauungsplan Nr.8 „Photovoltaikanlage Alte Ziegelei“ der Stadt Neukalen unberücksichtigt bleiben und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden können.

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die MES Moderne Energiesysteme GmbH Parchim beabsichtigt auf dem Gelände der „Alten

Ziegelei“ in Neukalen eine Photovoltaikanlage zu errichten. Zur Schaffung von Baurecht will

der Vorhabensträger das B-Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 8 Photovoltaikanlage Alte

Ziegelei“ der Stadt Neukalen fortführen.

 

§ 3 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 4 BauGB Beteiligung der Behörden

§ 22 Kommunalverfassung des Landes M-V Entscheidung der Gemeindevertretung

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Erarbeitung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8 „Photovoltaikanlage Alte Ziegelei“ der Stadt Neukalen übernimmt der Vorhabensträger MES Moderne Energiesysteme GmbH Parchim. Der Vorhabensträger zur Errichtung einer Photovoltaikanlage hat die A & S GmbH Neubrandenburg direkt mit der Erstellung der Planung beauftragt. Zwischen der Peenestadt Neukalen und der MES Moderne Energiesysteme GmbH Parchim ist vor Satzungsbeschluss ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abzuschließen

 

 

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Anlagen

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