Beschlussvorlage - 2015/NK/541
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neukalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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16.04.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Neukalen billigt den Vorentwurf über die 3. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Neukalen einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und
beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.8 „Photovoltaikanlage Alte Ziegelei“ liegenden Flächen mit Ausnahme der südlichen Randflächen. Der Geltungsbereich ist in der anliegenden Planzeichnung ausgegrenzt.
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Photovoltaikanlage Alte Ziegelei“ erfolgen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Auslegung des Vorentwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich
Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom 11.05.2015 bis einschließlich 12.06.2015
erfolgen. Es liegen keine wesentlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen, die nach BauGB
mit auszulegen sind, vor.
Gemäß § 4 Abs. 1 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich
bekannt zu machen.
Die Planentwurfsunterlagen liegen vom 11.05.2015 bis zum 12.06.2015
im Amt für Bau und Liegenschaften des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer
308, 17139 Malchin während der Dienststunden
montags 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,
dienstags 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 17:30 Uhr,
mittwochs 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,
donnerstags 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,
freitags 08:00 bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder
zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neukalen
unberücksichtigt bleiben und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden können.
Sach- und Rechtslage:
Die MES Moderne Energiesysteme GmbH Parchim beabsichtigt auf dem Gelände der „Alten
Ziegelei“ in Neukalen eine Photovoltaikanlage zu errichten. Zur Schaffung von Baurecht will
der Vorhabensträger das B-Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 8 Photovoltaikanlage Alte
Ziegelei“ der Stadt Neukalen fortführen. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan sollen
entsprechend geändert werden. Hierzu soll im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan
geändert werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neukalen übernimmt
der Vorhabensträger MES Moderne Energiesysteme GmbH Parchim. Der Vorhabensträger
zur Errichtung einer Photovoltaikanlage hat die A & S GmbH Neubrandenburg direkt mit der
3. Änderung des Flächennutzungsplanes beauftragt. Zwischen der Peenestadt Neukalen
und der MES Moderne Energiesysteme GmbH Parchim ist noch ein entsprechender
städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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326,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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193,7 kB
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