Beschlussvorlage - 2015/NK/541

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Neukalen billigt den Vorentwurf über die 3. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Neukalen einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und

beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.8 „Photovoltaikanlage Alte Ziegelei“ liegenden Flächen mit Ausnahme der südlichen Randflächen. Der Geltungsbereich ist in der anliegenden Planzeichnung ausgegrenzt.

 

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Photovoltaikanlage Alte Ziegelei“ erfolgen.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Auslegung des Vorentwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich

Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom 11.05.2015 bis einschließlich 12.06.2015

erfolgen. Es liegen keine wesentlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen, die nach BauGB

mit auszulegen sind, vor.

Gemäß § 4 Abs. 1 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren

Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich

bekannt zu machen.

 

Die Planentwurfsunterlagen liegen vom 11.05.2015 bis zum 12.06.2015

im Amt für Bau und Liegenschaften des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer

308, 17139 Malchin während der Dienststunden

 

montags        08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,

dienstags      08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 17:30 Uhr,

mittwochs      08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,

donnerstags  08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,

freitags          08:00 bis 12:00 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder

zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der

Beschlussfassung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neukalen

unberücksichtigt bleiben und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden können.

 

 

Sach- und Rechtslage:

Die MES Moderne Energiesysteme GmbH Parchim beabsichtigt auf dem Gelände der „Alten

Ziegelei“ in Neukalen eine Photovoltaikanlage zu errichten. Zur Schaffung von Baurecht will

der Vorhabensträger das B-Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 8 Photovoltaikanlage Alte

Ziegelei“ der Stadt Neukalen fortführen. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan sollen

entsprechend geändert werden. Hierzu soll im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan

geändert werden.

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Sach- und Rechtslage

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neukalen übernimmt

der Vorhabensträger MES Moderne Energiesysteme GmbH Parchim. Der Vorhabensträger

zur Errichtung einer Photovoltaikanlage hat die A & S GmbH Neubrandenburg direkt mit der

3. Änderung des Flächennutzungsplanes beauftragt. Zwischen der Peenestadt Neukalen

und der MES Moderne Energiesysteme GmbH Parchim ist noch ein entsprechender

städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

 

 

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Anlagen

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