Beschlussvorlage - 2015/NK/539

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Neukalen billigt den Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8 „Photovoltaikanlage Alte Ziegelei“ der Stadt Neukalen und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. 

Die Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 wird gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form einer Versammlung, in der den Bürgern die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung des Bebauungsplanes gegeben wird. Zudem werden sie über die Planung öffentlich unterrichtet. Die Versammlung findet am 09.04.2015 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Neukalen statt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äußerung – auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB – aufzufordern.   

Außerdem findet zur Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 BauGB am 09.04.2015 um 09:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Neukalen ein Erörterungstermin (Scoping) statt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 3 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 4 BauGB Beteiligung der Behörden

§ 22 Kommunalverfassung des Landes M-V Entscheidung der Gemeindevertretung

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Erarbeitung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8 „Photovoltaikanlage Alte Ziegelei“ der Stadt Neukalen übernimmt der Vorhabensträger MES Moderne Energiesysteme GmbH Parchim. Der Vorhabensträger zur Errichtung einer Photovoltaikanlage hat die A & S GmbH Neubrandenburg direkt beauftragt. Zwischen der Peenestadt Neukalen und der MES Moderne Energiesysteme GmbH Parchim ist noch ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abzuschließen

 

 

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