Beschlussvorlage - 2015/KU/227
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Wahl des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Kummerow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Seegemeinde Kummerow
- Federführend:
- Bürgeramt
- Verantwortlicher:
- Herr A. Vonthien
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Seegemeinde Kummerow
|
Entscheidung
|
|
|
|
02.03.2015
|
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 Kommunalverfassung Entscheidung
§ 12 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V Gemeindewehrführer und ihre Stellv.
Gemäß § 12 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V bedarf die Wahl des Wehrführers der Zustimmung durch die Gemeindevertretung.
Die aktiven Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr wählen aus ihrer Mitte für sechs Jahre einen Wehrführer und seinen Stellvertreter. Die Amtszeit des Wehrführers läuft in diesem Jahr aus, so dass eine Neuwahl auf der Jahreshauptversammlung der FFw Kummerow am 13.02.2015 durchgeführt wurde. Herr Wiegert wurde als einziger Kandidat vorgeschlagen und wurde in laufender Sitzung einstimmig zum Wehrführer wiedergewählt.
Die Neuwahl des stellvertretenden Wehrführers ist erst im Jahr 2017 notwendig.
