Beschlussvorlage - 2015/MC/722

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin stimmt der Wahl von ………………….. zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Malchin zu.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung                                                        Entscheidung

§ 12 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V              Gemeindewehrführer und ihre Stellv.

 

Gemäß § 12 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V bedarf die Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Zustimmung durch die Gemeindevertretung.

 

Die aktiven Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr wählen auf ihrer Mitte für sechs Jahre einen stellvertretenden Wehrführer. Die Amtszeit läuft in diesem Jahr aus, so dass eine Neuwahl auf der Jahreshauptversammlung der FFw Malchin am 27.02.2015 erfolgt. Als einziger Kandidat wurde form- und fristgerecht Herr Ralf Zick vorgeschlagen.

 

Da die Jahreshauptversammlung der FFw Malchin zeitlich hinter der Ladungsfrist zur Stadtvertretersitzung liegt, wird das Ergebnis der Abstimmung der Mitglieder der FFw in laufender Sitzung bekannt gegeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

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