Beschlussvorlage - 2015/MC/719

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss Vorlage 2014/MC/637 wird aufgehoben.

Die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Malchin laut Anlage wird beschlossen.

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

In einer Beratung am 10.06.2014 verständigten sich die Fraktionsvorsitzenden auf eine Änderung der Hauptsatzung.

Diese Änderung wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am 18.06.2014 beschlossen.

Die untere Rechtsaufsichtsbehörde machte mit Schreiben vom 30.06.2014 folgende Rechtsverletzung geltend:

„ Mit der Änderung des § 10 Abs.1 der Hauptsatzung der Stadt Malchin wird die Zahlung einer monatlichen funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung für die Stellvertreter des Bürgervorstehers, unabhängig von der Ausübung der tatsächlichen Vertretung, festgelegt.

Diese Festlegung verstößt gegen die Regelung des § 3 Abs.4 der Entschädigungsverordnung M-V…Da der Beschluss zur 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Malchin gegen das geltende Recht verstößt, darf die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Malchin nicht in Kraft gesetzt werden.“

 

Nach einer erneuten Beratung mit den Fraktionsvorsitzenden am 17.09.2014 wurde in der Stadtvertretung am 29.10.2014 die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt, erreichte jedoch nicht die erforderliche Mehrheit.

 

Nunmehr wird die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Die Änderungen wurden kenntlich gemacht.                                                                                  Es wurde die rechtskonforme Regelung bzgl. der Stellvertreter des Bürgervorstehers aufgenommen. Zusätzlich wurde im Sinne der Rechtskonformität die Zahlung von Sitzungsgeld für die Präsidiumssitzungen aufgenommen.

Bzgl. der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder wurden die alten Beträge aus der bisherigen Hauptsatzung unabhängig von der neuen Entschädigungsverordnung M-V belassen. Dies beruht auf einem Vorschlag der Fraktionsvorsitzenden der Fraktion DIE LINKE und stellt darüber hinaus einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung dar.

 

Zusätzlich aufgenommen wurde der Artikel 6, der den § 2 Abs.3 der Hauptsatzung ändert. Hier wurde die Regelung aus dem Muster des Städte- und Gemeindetages M-V für die Hauptsatzung aufgenommen. In der „Schweriner Kommentierung der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern“ heißt es dazu: „… In dem vom Städte- und Gemeindetag erarbeiteten Muster für eine Hauptsatzung wird aufgrund der… dargestellten Gefahr der unzulässigen Einflussnahme auf die Willensbildung der Gemeindevertretung eine Regelung vorgeschlagen, nach der sich die Fragen, Vorschläge und Anregungen nicht auf  Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen dürfen…. Es bleibt der Gemeindevertretung aber überlassen, im Interesse einer größtmöglichen Bürgerbeteiligung auch Fragen zu späteren Beratungsgegenständen zuzulassen…“

Es ist also durchaus auch möglich, die Reglementierung zu öffnen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Beträge zur Zahlung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder werden in bisheriger Höhe in die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2015 aufgenommen.

In Anlehnung an das Jahr 2014 werden ca. 32.000 € im Haushalt 2015 veranschlagt.

 

 

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Anlagen

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