Beschlussvorlage - 2015/NK/522
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeitsbeteiligung des überarbeiteten Entwurfes der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neukalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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08.01.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Neukalen billigt den überarbeiteten Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neukalen einschließlich der Begründung mit
Umweltbericht und beschließt die erneute öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange.
Der überarbeitete Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neukalen einschließlich Begründung mit Umweltbericht liegt
vom 02.02.2015 bis einschließlich zum 03.03.2015
im Amt für Bau und Liegenschaften des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer
308, 17139 Malchin während der Dienststunden:
montags 08:30 bis 12:00 und 13:30 bis 16:30 Uhr,
dienstags 08:30 bis 12:00 und 13:30 bis 17:30 Uhr,
mittwochs 08:30 bis 12:00 und 13:30 bis 15:30 Uhr,
donnerstags 08:30 bis 12:00 und 13:30 bis 16:30 Uhr,
freitags 08:30 bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder
zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neukalen unberücksichtigt bleiben und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden
können.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Die Stadtvertretung Neukalen hat am 21.02.2013 beschlossen, dass der Flächennutzungs-plan in einem 2. Verfahren geändert werden soll. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des
des B-Planes Nr. 7 „Beim alten Schlossgarten“ wurden Änderungen in den Darstellungen
des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 13.03.2014 gebilligt
und zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt. Auf der Grundlage
des Vorentwurfs (Stand März 2014) erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Behörden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch Auslegung im Rathaus
der Stadt Malchin vom 31.03.2014 bis zum 09.05.2014. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
Im Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf hat die Stadtvertretung am 28.08.2014 beschlossen, dass die 2. Änderung des Flächennutzungs-planes nur für die Teilfläche 1 (Bereich Schlossgarten, Hafen) weitergeführt werden soll. Der Entwurf der 2. Änderung wurde gebilligt und zur öffentlichen Auslegung und Behörden-beteiligung bestimmt. Die Planentwurfsunterlagen lagen vom 29.09.2014 bis zum 30.10.2014 öffentlich aus. Im gleichen Zeitraum erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden.
Im Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde eine nochmalige Überarbeitung des Entwurfs notwendig, da gegen die Darstellungen der Hafenanlage als „Sondergebiet Hafen“ erhebliche Bedenken vorgebracht wurden und im Entwurf keine Aussagen zur geplanten Erweiterung des Wasserwanderrastplatzes gemacht wurden.
Der überarbeitete Entwurf ist erneut öffentlich auszulegen sowie die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Peenestadt Neukalen trägt die Kosten für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die Kosten wurden im Haushaltsplan unter der Haushaltsstelle 4/5.1.1.00.562550 eingestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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275,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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360,3 kB
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