Beschlussvorlage - 2015/NK/522

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Neukalen billigt den überarbeiteten Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neukalen einschließlich der Begründung mit

Umweltbericht und beschließt die erneute öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange.

 

Der überarbeitete Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neukalen einschließlich Begründung mit Umweltbericht liegt

 

vom 02.02.2015 bis einschließlich zum 03.03.2015

 

im Amt für Bau und Liegenschaften des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer

308, 17139 Malchin während der Dienststunden:

 

montags         08:30 bis 12:00 und 13:30 bis 16:30 Uhr,

dienstags       08:30 bis 12:00 und 13:30 bis 17:30 Uhr,

mittwochs      08:30 bis 12:00 und 13:30 bis 15:30 Uhr,

donnerstags   08:30 bis 12:00 und 13:30 bis 16:30 Uhr,

freitags           08:30 bis 12:00 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder

zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der

Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neukalen unberücksichtigt bleiben und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung

(VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden

können.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Stadtvertretung Neukalen hat am 21.02.2013 beschlossen, dass der Flächennutzungs-plan in einem 2. Verfahren geändert werden soll. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des

des B-Planes Nr. 7 „Beim alten Schlossgarten“ wurden Änderungen in den Darstellungen

des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 13.03.2014 gebilligt

und zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt. Auf der Grundlage

des Vorentwurfs (Stand März 2014) erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

und der Behörden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch Auslegung im Rathaus

der Stadt Malchin vom 31.03.2014 bis zum 09.05.2014. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

Im Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf hat die Stadtvertretung am 28.08.2014 beschlossen, dass die 2. Änderung des Flächennutzungs-planes nur für die Teilfläche 1 (Bereich Schlossgarten, Hafen) weitergeführt werden soll. Der Entwurf der 2. Änderung wurde gebilligt und zur öffentlichen Auslegung und Behörden-beteiligung bestimmt. Die Planentwurfsunterlagen lagen vom 29.09.2014 bis zum 30.10.2014 öffentlich aus. Im gleichen Zeitraum erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden.

Im Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde eine nochmalige Überarbeitung des Entwurfs notwendig, da gegen die Darstellungen der Hafenanlage als „Sondergebiet Hafen“ erhebliche Bedenken vorgebracht wurden und im Entwurf keine Aussagen zur geplanten Erweiterung des Wasserwanderrastplatzes gemacht wurden.    

Der überarbeitete Entwurf ist erneut öffentlich auszulegen sowie die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Peenestadt Neukalen trägt die Kosten für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die Kosten wurden im Haushaltsplan unter der Haushaltsstelle 4/5.1.1.00.562550 eingestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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