Beschlussvorlage - 2014/MC/713

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem Widerspruch des Bürgermeisters vom 20.12.2013 gegen den Beschluss der Stadtvertretung BV 2013/MC/566 - Satzung und Gebührenkalkulation der Stadt Malchin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Obere Peene“ und „Teterower Peene“ wird stattgegeben. Die Beschlüsse 2013/MC/566-1 und 2013/MC/566-1-1 werden gefasst.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 33 Abs. 1 KV M-V hat der Bürgermeister das Recht, einem Beschluss der Stadtvertretung zu widersprechen, wenn dieser das Wohl der Gemeinde gefährdet.

 

Der Bürgermeister hat mit Schreiben vom 12.11.2014 fristgerecht von seinem Recht Gebrauch gemacht. Die entsprechenden Gründe wurden von ihm im Schreiben lt. Anlage dargelegt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Bei Nichteinlegung des Widerspruchs würde eine Umlage der Beiträge der Wasser- und Bodenverbände „Obere Peene“ und „Teterower Peene“ über die Gebühren auf die Grundstückseigentümer in adäquater Form nicht erfolgen können.

 

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Anlagen

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