Beschlussvorlage - 2014/MC/708

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die überplanmäßige Auszahlung aus dem Sachkonto des Finanzhaushaltes 01/5.5.1.00/0005.785100 in Höhe von 29.000,00 € für die Sanierung der Schmuckmauer mit Exedra im Lenné- Park von Remplin wird nachträglich genehmigt.

Die Deckung erfolgt aus dem Sachkonto 01/5.4.8.00/0002.785200 Wasserwanderrastplatz Koesters Eck. 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV              Entscheidung der Gemeinde

§ 50 KV              Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

 

Bei der Notsicherungsmaßnahme für die Sanierung der Schmuckmauer wurden die noch vorhandenen Terrakottaelemente und Vasen demontiert, gereinigt und konserviert. Im jetzigen Bauabschnitt sollen diese wieder in die Schmuckmauer intrigiert werden.

Da nur noch wenige Elemente vorhanden waren sollten die Restflächen farbgleich verputzt werden. Bei der Angebotsabfrage für die Herstellung und Lieferung der Vasen und Terrakottateile wurde die Herstellung der Ergänzenden Terrakottaplatten und Vasen als Bedarfspositionen abgefragt. Die zwei Pfeiler mit den kleinen Vasen sollen spiegelgleich auf der gegenüberliegenden Seite wiedergegeben werden. Da die Lieferfristen für die Herstellung der Vasen und Terrakotten bei ca. 12 bis 15 Wochen liegen und danach erst die Mauerarbeiten beginnen können, wurde der Auftrag vor Beschlussfassung ausgelöst.

Das Angebot der Firma Golem GmbH war mit 74.861,12 € das wirtschaftlichste Angebot.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto

Betrag

EHH

FHH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

5.5.1.00/0005.785100

+ 29.000,00 €

 

x

einmalig

5.4.8.00/0002.785200

- 29.000,00

 

x

einmalig

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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