Beschlussvorlage - 2014/NK/519
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachträgliche Entscheidung über die Annahme von Spenden zur Erfüllung der städtische Aufgaben gem. § 2 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- D. Krüger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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26.11.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Nachfolgend aufgeführte Spenden zur Erfüllung der städtische Aufgaben gem. § 2 KV M-V werden gemäß § 44 Abs. 44 KV M-V angenommen
Ertragskonto | Betrag in EUR | Zahlungseingang | Verwendungszweck | Spender |
1.2.6.05.414590 | 250,00 | 06.08.2014 | Freiwillige Feuerwehr Neukalen | Marc Reinhardt |
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 44 KV M-V Grundsätze von Erzielung von Erträgen und Einzahlungen
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Diese Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Stadtvertretung.
