Beschlussvorlage - 2014/MC/698
Grunddaten
- Betreff:
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Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens "Altstadt" der Stadt Malchin für das Haushaltsjahr 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Zoschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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10.12.2014
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 47 KV M-V – Erlass der Haushaltssatzung
§ 64 KV M-V - Sondervermögen
Im § 64 Abs. 2 KV M-V ist geregelt, dass für städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen nach BauGB eine Sonderrechnung zu führen ist.
Für die Sonderrechnung gelten die Vorschriften des Absatzes 4 der Kommunalverfassung- Haushaltswirtschaft.
Somit ist für das Städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ der Stadt Malchin eine Haushaltssatzung mit den entsprechenden Anlagen zu beschließen.
Grundlage für die Haushaltsplanung und den Erlass der Haushaltssatzung ist das Maßnahmenprogramm. Das vorliegende Maßnahmenprogramm beinhaltet die tatsächliche Umsetzung der geplanten Vorhaben und die aktuellen Zahlenwerte.
Auf die Darstellung der Planwerte des Haushaltsjahres 2013 wird verzichtet, da sie nach jetzigem Kenntnisstand fehlerhaft war und in der Fortschreibung der Finanzplandaten insbesondere im Bereich der Liquidität zu falschen Werten 2014 führen würden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,8 MB
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