Informationsvorlage - 2014/MC/685

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Information:

Mit Datum vom 30.09.2014 wurde auf der Grundlage des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KommStEG M-V) und der Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 19.09.2014 der Antrag auf Verkürzung der Wahlzeit der Bürgermeisterwahl am 10.05.2015 beim Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern gestellt. Mit Eingang vom 13.10.2014 wurde dem Antrag mit Auflagen (siehe Anlage) stattgegeben.

 

Gemäß § 2 Absatz 5 KommStEG M-V ist nach dem Genehmigungsverfahren das jeweilige oberste Willensbildungsorgan (Stadtvertretung) von der erteilten Befreiung zu unterrichten.

 

Die Stadtvertretung hat nunmehr entsprechend ihren Rechten aus dem § 22 Absatz 2 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darüber zu entscheiden, ob die erteilte Befreiung weiter umgesetzt werden soll.

 

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Sach- und Rechtslage

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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