Informationsvorlage - 2014/MC/685
Grunddaten
- Betreff:
-
Information gemäß § 2 Absatz 5 des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Bürgeramt
- Verantwortlicher:
- Herr A. Vonthien
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Stadt Malchin
|
Entscheidung
|
|
|
|
29.10.2014
|
Beschlussvorschlag
Information:
Mit Datum vom 30.09.2014 wurde auf der Grundlage des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KommStEG M-V) und der Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 19.09.2014 der Antrag auf Verkürzung der Wahlzeit der Bürgermeisterwahl am 10.05.2015 beim Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern gestellt. Mit Eingang vom 13.10.2014 wurde dem Antrag mit Auflagen (siehe Anlage) stattgegeben.
Gemäß § 2 Absatz 5 KommStEG M-V ist nach dem Genehmigungsverfahren das jeweilige oberste Willensbildungsorgan (Stadtvertretung) von der erteilten Befreiung zu unterrichten.
Die Stadtvertretung hat nunmehr entsprechend ihren Rechten aus dem § 22 Absatz 2 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darüber zu entscheiden, ob die erteilte Befreiung weiter umgesetzt werden soll.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
618,6 kB
|
