Beschlussvorlage - 2014/MC/684

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem Widerspruch des Bürgermeisters vom 15.10.2014 gegen den Beschluss der Stadtvertretung 2014/MC/661 „Verwendung des Jahresgewinns der WOGEMA mbH per 31.12.2013“ wird stattgegeben.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, in der nächsten Gesellschafterversammlung der WOGEMA mbH folgenden Beschluss zur Gewinnverwendung 2013 zu fassen:

Vom Jahresgewinn der WOGEMA mbH per 31.12.2013 in Höhe von 431.409,96 € ist ein Betrag von 20.000,00 € (nach Steuern) an die Gesellschafterin, die Stadt Malchin, auszuschütten. Der Restbetrag des Jahresgewinns ist der Gewinnrücklage zuzuführen.

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 33 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V hat der Bürgermeister das Recht, einem Beschluss der Stadtvertretung zu widersprechen, wenn dieser das Wohl der Gemeinde gefährdet.

 

Der Bürgermeister hat mit Schreiben vom 15.10.2014 fristgerecht von seinem Recht Gebrauch gemacht. Die entsprechenden Gründe wurden von ihm im Schreiben (siehe Anlage) dargelegt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Widerspruchsschreiben des Bürgermeisters vom 15.10.2014 (Anlage).

 

 

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Anlagen

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