Beschlussvorlage - 2014/MC/683

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Nachfolgend aufgeführte Spenden zur Erfüllung der städtische Aufgaben gem. § 2 KV M-V werden gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V angenommen

 

Ertragskonto

Betrag in EUR

Zahlungseingang

Verwendungszweck

Spender

1.1.1.03.414590

  100,00

24.03.2014

EUROPART 2014

Ritter, Peter

1.1.1.03.414590

1.000,00

26.03.2014

EUROPART 2014

Für Malchin e.V.

1.1.1.03.414590

     25,00

29.04.2014

EUROPART 2014

Reinhardt, Marc

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 44 KV M-V Grundsätze von Erzielung von Erträgen und Einzahlungen

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Diese Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Stadtvertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mehrerträge ermöglichen im laufenden Haushaltsjahr zweckgebundene Mehraufwendungen.

 

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