Beschlussvorlage - 2014/MC/682
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des 2. Stellvertreters des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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29.10.2014
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Im § 40 Abs.1 KV M-V heißt es: „Die Gemeindevertretung bestimmt die Stellvertretung des Bürgermeisters durch Wahl zweier Personen, die den Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung vertreten…“
§ 40 Abs.3 KV M-V regelt, dass in hauptamtlich verwalteten Gemeinden die Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung für die Dauer der Wahlperiode aus dem Kreis der dem Bürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Bediensteten erfolgt.
In der Sitzung der Stadtvertretung am 18.06.2014 stand die Wahl des 2. Stellvertreters des Bürgermeisters auf der Tagesordnung. Herr Jochen Banek wurde durch den Bürgermeister vorgeschlagen.
Herr Banek erhielt 8 Ja- Stimmen, 5 Nein- Stimmen und 8 Mitglieder der Stadtvertretung enthielten sich. Es wurde irrtümlich davon ausgegangen, dass Herr Banek gemäß § 32 Abs.1 Satz 4 KV M-V gewählt ist.
Für die Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters gilt jedoch eine andere Regelung.
Im § 40 Abs.1 Satz 2 KV M-V heißt es dazu: „ Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder der Gemeindevertretung erhält.“
Somit ist Herr Banek in der Sitzung vom 18.06.2014 nicht zum 2. Stadtrat gewählt worden.
Eine Wiederholung der Wahl des 2. Stellvertreters des Bürgermeisters ist erforderlich.
Herr Banek steht als Kandidat zur Wahl des 2. Stadtrates nunmehr nicht mehr zur Verfügung.
