Beschlussvorlage - 2014/KU/220
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeitsbeteiligung des Entwurfes der Ergänzungssatzung Kummerow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Seegemeinde Kummerow
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Seegemeinde Kummerow
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Entscheidung
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13.10.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Kummerow billigt den Entwurf der „Ergänzungssatzung Kummerow“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung mit artenschutzrechtlichen Fachbeitrag in der vorliegenden Fassung und beschließt diesen öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen. Außerdem sind die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Entwurf der „Ergänzungssatzung Kummerow“ einschließlich Begründung mit artenschutzrechtlichen Fachbeitrag liegt
vom 10.11.2014 bis zum 12.12.2014
im Amt für Bau und Liegenschaften des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer 308, 17139 Malchin während der Dienststunden:
montags 08:30 bis 12:00 und 13:30 bis 16:30 Uhr
dienstags 08:30 bis 12:00 und 13:30 bis 17:30 Uhr
mittwochs 08:30 bis 12:00 und 13:30 bis 15:30 Uhr
donnerstags 08:30 bis 12:00 und 13:30 bis 16:30 Uhr
freitags 08:30 bis 12:00
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der „Ergänzungssatzung Kummerow“ unberücksichtigt bleiben und das ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden können.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung Kummerow hat am 11.08.2014 den Beschluss zur Aufstellung der „Ergänzungssatzung Kummerow“ gefasst. Mit der Ergänzungssatzung sollen einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit einbezogen und Baurecht für die Errichtung von 3- 4 Einfamilienhäusern geschaffen werden.
Rechtsgrundlagen:
§ 22 KV
§§ 2,-4,13 und 34 BauGB
§ 86 LBauO M-V
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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780,6 kB
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