Beschlussvorlage - 2014/NK/509

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Satzung der Peenestadt Neukalen über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern wird beschlossen.

 

Reduzieren

Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

- § 5 Kommunalverfassung für das Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

- §§ 1 und 2 Kommunalabgabegesetz (KAG M-V)

- §§ 1, 25 und 27 Grundsteuergesetz (GrStG)

- §§ 1, 14 und 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG)

 

Nach den Bestimmungen des § 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz und des § 16 Abs. 3 Gewerbesteuergesetz sind die Beschlüsse über die Festsetzung oder Änderung der Hebesätze bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres durch die hebeberechtigte Gemeinde zu fassen.

Die Hebesätze werden von der Gemeinde entweder in ihrer Haushaltssatzung oder in einer besonderen Hebesatz-Satzung festgelegt.

Die Festsetzung der Hebesätze im Rahmen der Haushaltssatzung hat zur Folge, dass eine Veranlagung der Steuerpflichtigen erst nach der Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgen kann.

In den letzten drei Haushaltsjahren sind die Genehmigungen zur Haushaltssatzung erst im zweiten Halbjahr erfolgt.

Eine rückwirkende Festsetzung der Hebesätze führt jedoch zu einem nicht unerheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Gemeinden. Es empfiehlt sich deshalb, den Beschluss über die Festsetzung der Hebesätze schon vor Beginn des Kalenderjahrs, für das sie gelten sollen, zu fassen und bekanntzugeben.

Eine gesonderte Hebesatzsatzung kann bereits direkt nach dem Beschluss der Stadtvertretung bekannt gemacht werden. Die Veranlagung der Steuerpflichtigen ist damit zeitnah und zu den gesetzlichen Fälligkeiten möglich, was insbesondere bei der Erhöhung des Hebesatzes empfohlen wird.

 

Die Peenestadt Neukalen hat am 08.05.2014 ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen, in welchem folgende Festlegungen zu Erhöhungen von Steuerhebesätzen getroffen wurden:

 

Eine weitere Erhöhung ist für das kommende Haushaltsjahr 2015 geplant. Die Hebesätze für Realsteuern werden dann über eine gesonderte Satzung festgesetzt:

Grundsteuer A               320 %

Grundsteuer B              385 %

Gewerbesteuer               330 %.

Weiterhin soll eine jährliche Anpassung um 10%-Punkte aller drei Steuersätze bis 2019 durchgeführt werden. Dadurch ergeben sich bis 2019 folgende Steuersätze:

Grundsteuer A               360 %

Grundsteuer B               425 %

Gewerbesteuer              370 %.“

 

Die Hebesätze der Peenestadt Neukalen sind seit 2011 unverändert und betragen derzeit für:

Grundsteuer A               300 %

Grundsteuer B              360 %

Gewerbesteuer               320 %.

 

Die untere Rechtsaufsichtsbehörde hat in ihrer Stellungsahme zur Haushaltssatzung und zum Haushaltssicherungskonzept 2014 folgendes mitgeteilt

„…Als Schwerpunkt der Einnahmebeschaffung kristallisiert sich die Festsetzung der Realsteuerhebesätze heraus, die in Mecklenburg – Vorpommern immer noch weit unter dem Durchschnitt von anderen Bundesländern liegen. Die Festsetzung der Realsteuerhebesätze muss sich an den Erfordernissen einer dauerhaft leistungsfähigen Kommune orientieren. Die Stadt hat beim Wegfall der dauernden Leistungsfähigkeit keinen Ermessensspielraum mehr. Die Festsetzung bemisst sich am Defizit des Haushaltes, sofern keine anderen Möglichkeiten im Haushalt gegeben sind, die das aufgelaufene und weiter geplante Defizit decken. Dabei ist es völlig unbeachtlich, ob die Hebesätze bereits dem Landesdurchschnitt entsprechen oder nicht…“

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

a)      für die Peenestadt Neukalen

b)     für die Bürger / Unternehmen

 

a) für die Peenestadt Neukalen

 

 

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

Plan 2014

  36.000,00

134.000,00

150.000,00

Anordnungssoll 2014

  33.885,03

132.685,50

141.078,33

mögl. Ansatz 2015

  38.400,00

143.300,00

154.600,00

mögl. Ansatz 2016

  39.600,00

147.000,00

159.300,00

mögl. Ansatz 2017

  40.800,00

150.700,00

164.000,00

mögl. Ansatz 2018

  42.000,00

154.400,00

168.700,00

mögl. Ansatz 2019

  43.200,00

158.200,00

173.400,00

 

b) für Bürger / Unternehmen

 

Die Auswirkungen der vorgeschlagenen Hebesatzerhöhung auf die Grundstückseigentümer sind in der nachstehenden Tabelle beispielhaft aufgezeigt:

 

 

Berechnung

Grundsteuer A

Hebesatz 300 %

Zahlbetrag in €

Grundsteuer A

Hebesatz 320 %

Zahlbetrag in €

Differenz

Landwirtschafts-

betrieb A

Messbetrag

x Hebesatz

= Zahlbetrag

  332,31

x 300 %

= 996,93 €

  332,31

x 320 %

= 1.063,39 €

 

 

+   66,46 €

Landwirtschafts-

betrieb B

Messbetrag

x Hebesatz

= Zahlbetrag

1.142,86

x 300 %

= 3.428,58 €

1.142,86

x 320 %

= 3.657,15 €

 

 

+ 228,57 €

 

 

 

 

 

Nutzungsart

Berechnung

Grundsteuer B

Hebesatz 360 %

Zahlbetrag in €

Grundsteuer B

Hebesatz 385 %

Zahlbetrag in €

Differenz

Mietwohngrundstück

461 m²; mit 8 Wohnungen

Ersatzbemessung

m² x Betrag

= Zahlbetrag

(300 % = 1 €)

461 x 1,20 €

= 553,20 €

461 x 1,28

= 590,08 €

 

+   36,88 €

Eigenheim (bewertet)

 

Messbetrag

x Hebesatz

= Zahlbetrag

48,67

x 360%

= 175,21 €

48,67

x 385 %

= 187,38 €

 

 

+   12,17 €

Geschäftsgrundstück

 

Messbetrag

x Hebesatz

= Zahlbetrag

28,21

x 360 %

= 101,56 €

28,21

x 385 %

= 108,61 €

 

 

+     7,05 €

Garage

 

Messbetrag

x Hebesatz

= Zahlbetrag

  2,86

x 360 %

=   10,30 €

  2,86

x 385 %

=   11,01 €

 

 

+     0,71 €

 

 

 

 

 

 

Berechnung

Gewerbesteuer

Hebesatz 320 %

Zahlbetrag in €

Gewerbesteuer

Hebesatz 330 %

Zahlbetrag in €

Differenz

 

Unternehmen A

 

Messbetrag

x Hebesatz

= Zahlbetrag

4.161,00

x 320 %

= 13.315,20 €

4.161,00

x 330 %

= 13.731,30 €

 

 

+ 416,10 €

Unternehmen B

 

Messbetrag

x Hebesatz

= Zahlbetrag

612,00

x 320 %

=   1.958,40 €

612,00

x 330 %

=   2.019,60 €

 

 

+   61,20 €

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...