Beschlussvorlage - 2014/MC/672
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales Stadt Malchin
|
|
|
|
|
30.09.2014
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Stadt Malchin
|
Vorberatung
|
|
|
|
30.09.2014
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Malchin
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Stadt Malchin
|
Entscheidung
|
|
|
|
29.10.2014
|
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
In einer Beratung am 10.06.2014 verständigten sich die Fraktionsvorsitzenden auf eine Änderung der Hauptsatzung.
Diese Änderung wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am 18.06.2014 beschlossen.
Die untere Rechtsaufsichtsbehörde machte mit Schreiben vom 30.06.2014 folgende Rechtsverletzung geltend:
„ Mit der Änderung des § 10 Abs.1 der Hauptsatzung der Stadt Malchin wird die Zahlung einer monatlichen funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung für die Stellvertreter des Bürgervorstehers, unabhängig von der Ausübung der tatsächlichen Vertretung, festgelegt.
Diese Festlegung verstößt gegen die Regelung des § 3 Abs.4 der Entschädigungsverordnung M-V…Da der Beschluss zur 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Malchin gegen das geltende Recht verstößt, darf die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Malchin nicht in Kraft gesetzt werden.“
Nach einer erneuten Beratung mit den Fraktionsvorsitzenden am 17.09.2014 wurde beigefügte 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung besprochen, die nunmehr zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Die Änderungen gegenüber der am 18.06.2014 beschlossenen Satzung wurden kenntlich gemacht. Es wurde die rechtskonforme Regelung bzgl. der Stellvertreter des Bürgervorstehers aufgenommen. Bzgl. der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder wurden jeweils die Höchstsätze nach der Entschädigungsverordnung M-V in der Satzung verankert. Darüber hinaus wurde die Zahlung von Sitzungsgeld für die Präsidiumssitzungen aufgenommen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Gegenüberstellung der alten und neuen Beträge:
Art der Entschädigung bisheriger Betrag neuer Betrag Differenz
Aufwandsentschädigung
des Bürgervorstehers 270 € 300 € + 30 €
Sitzungsgeld 30 € 40 € + 10 €
Aufwandsentschädigung
Vors. Ortsteilvertretung 50 € 150 € + 100 €
Stellvertreter des
Bürgermeisters 170 € 220 € + 50 €
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
223,2 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
129,8 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
87,5 kB
|
