Beschlussvorlage - 2014/MC/661
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung des Jahresgewinns der WOGEMA mbH per 31.12.2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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02.09.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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17.09.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, in der nächsten Gesellschafterversammlung der WOGEMA mbH folgenden Beschluss zur Gewinnverwendung 2013 zu fassen:
Vom Jahresgewinn der WOGEMA mbH per 31.12.2013 in Höhe von 431.409,96 € ist ein Betrag von 20.000,00 € (nach Steuern) an die Gesellschafterin, die Stadt Malchin, auszuschütten. Der Restbetrag des Jahresgewinns ist der Gewinnrücklage zuzuführen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Die Stadt Malchin ist 100%-ige Gesellschafterin der WOGEMA mbH.
Im § 75 Abs.1 KV M-V heißt es:
„Die Unternehmen und Einrichtungen sind so zu führen, dass der öffentliche Zweck erfüllt wird. Unternehmen sollen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen, soweit dadurch der öffentliche Zweck nicht beeinträchtigt wird. § 21 der Gemeindehaushalts-verordnung- Doppik ist anzuwenden.“
Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung der WOGEMA mbH am 26.06.2014 wurde der Jahresabschluss 2013 durch die Wirtschaftsprüferin Frau Dr. Richter von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft pwc AG vorgestellt.
Der Jahresabschluss 2013 erhielt von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Jahresgewinn für 2013 wird mit 431.409,96 € ausgewiesen. Der Aufsichtsrat empfahl die Einstellung in die Gewinnrücklagen.
Im § 21 Abs.2 des Gesellschaftervertrages der WOGEMA mbH heißt es:
„Der Gewinnanteil soll so bemessen sein, dass die Gesellschaft im Rahmen des Gesellschaftszweckes ihre Aufgaben dauerhaft erfüllen kann. Insbesondere ist eine ausreichende Rücklagenbildung anzustreben. Der ausgeschüttete Gewinnanteil soll 4 % der Einzahlungen der Gesellschafter auf die Stammeinlage nicht übersteigen.“
Die Stammeinlage der Stadt Malchin beträgt 1.022.600 €. Die maximale Gewinnausschüttung würde somit 40.904 € betragen.
Der Bestand der anderen Gewinnrücklagen zum 31.12.2013 betrug 2.964.650,54 €.
Der Ausschüttungsbetrag (nach Steuern) würde einen Anteil von ca. 2 % der Stammeinlage einnehmen. Er entspricht somit den gesellschaftvertraglichen Regelungen.
Andererseits werden mit der Gewinnausschüttung auch die kommunalverfassungs- und haushaltsrechtlichen Vorgaben erfüllt.
Die Gewinnausschüttung ist eine Möglichkeit der Einnahmebeschaffung, die insbesondere dann zu nutzen ist, wenn Fehlbedarfshaushalte vorliegen bzw. durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde der städtische Haushalt in die Leistungsgruppe 3 „gefährdete dauernde Leistungsfähigkeit“ eingestuft wurde.
Gemäß § 71 Abs.1 KV M-V vertritt der Bürgermeister die Stadt in der Gesellschafterversammlung. Die Vertreter der Stadt in Organen von Unternehmen haben den Weisungen und Richtlinien der Stadtvertretung zu folgen, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die 20.000 € dienen als Ertrag/ Einzahlung im Ergebnis- und Finanzhaushalt zur Deckung des Gesamtaufwandes bzw. der Auszahlungen. Die Gewinnausschüttung von der WOGEMA wird im Sachkonto 01/6.2.6.00.473000/673000 vereinnahmt.
Der geplante Haushaltsansatz beträgt 20.000 €.
