Beschlussvorlage - 2014/MC/653

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird ermächtigt, beim Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Verkürzung der Wahlzeit für die Bürgermeisterwahl 2015, einschließlich der eventuell stattfindenden Stichwahl, zu stellen. Die Wahlzeit für die kommende Bürgermeisterwahl soll von 9 bis 17 Uhr betragen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Nach § 3 Abs. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) dauert die Wahlzeit grundsätzlich von 8 bis 18 Uhr. Bei besonderen Gründen kann nach Abs. 1 Satz 3 des § 3 LKWG M-V in Verbindung mit § 31 der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) die Wahlzeit verlängert werden. Bei allein durchgeführten Direktwahlen besteht aber eher der Wunsch die Wahlzeit zu verkürzen.

Im Rahmen eines Antrages nach dem Kommunalen Standarderprobungsgesetz vom 28.10.2010 hat das Innenministerium bereits im Jahr 2012 für alleinig durchzuführende Bürgermeisterwahlen einer Verkürzung der Wahlzeit für den Zeitraum zwischen 9 und 17 Uhr zugestimmt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

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