Beschlussvorlage - 2014/NK/501

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Neukalen billigt den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neukalen einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und beschließt diesen öffentlich auszulegen.

 

Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neukalen einschließlich Begründung mit Umweltbericht liegt

 

vom 29.09.2014 bis zum 30.10.2014

 

im Amt für Bau und Liegenschaften des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer

308, 17139 Malchin während der Dienststunden:

 

montags       08:30 bis 12:00 und 13:30 bis 16:30 Uhr,

dienstags      08:30 bis 12:00 und 13:30 bis 17:30 Uhr,

mittwochs     08:30 bis 12:00 und 13:30 bis 15:30 Uhr,

donnerstags 08:30 bis 12:00 und 13:30 bis 16:30 Uhr,

freitags          08:30 bis 12:00 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder

zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der

Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt

Neukalen unberücksichtigt bleiben und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungs-gerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden können.

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Stadtvertretung Neukalen hat am 21.02.2013 beschlossen, dass der Flächennutzungs-plan in einem 2. Verfahren geändert werden soll. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des des B-Planes Nr. 7 „Beim alten Schlossgarten“ wurden Änderungen in den Darstellungen des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 13.03.2014 gebilligt

und zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt. Auf der Grundlage

des Vorentwurfs (Stand März 2014) erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

und der Behörden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch Auslegung im Rathaus der Stadt Malchin. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

Im Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf hat der

Bauausschuss in seiner Sitzung am 07.08.2014 der Stadtvertretung Neukalen empfohlen,  dass die 2.Änderung des Flächennutzungsplanes nur für die Teilfläche 1 (Bereich Schlossgarten, Hafen) weitergeführt werden soll. Ein Grund dafür ist, dass der Vorhabenträger von der Umsetzung des Vorhabens „Photovoltaikanlage Alte Ziegelei“  zwischenzeitlich Abstand genommen hat.  Das Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes soll somit nur für die Teilfläche 1 weitergeführt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Peenestadt Neukalen trägt die Kosten für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die Kosten wurden im Haushaltsplan unter der Haushaltsstelle 4/5.1.1.00.562550 eingestellt.

 

 

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Anlagen

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