Beschlussvorlage - 2014/NK/499

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage des § 10 BauGB, i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) und des § 86 LBauO M-V vom 18. April 2006, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 323) die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 7 „Beim alten Schlossgarten“ der Stadt Neukalen, bestehend aus der

Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B). Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der

Genehmigung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 7 „Beim alten Schlossgarten“

der Stadt Neukalen ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist

anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über

den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

§ 9 BauGB Inhalt des Bebauungsplans

§ 10 BauGB Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans

§ 86 LBauO Örtliche Bauvorschriften

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Mittel für die Planung sind im Haushalt der Stadt Neukalen unter der Haushaltsstelle 4/5.1.1.00.562550 eingestellt.

 

 

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Anlagen

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