11.08.2014 - 7 Öffentlicher - rechtlicher Vertrag zwischen der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der BM bittet Frau Tiefmann einige Erläuterungen zu geben.

 

Den Gemeindevertretern wird ein neu erarbeiteter Öffentlich-rechtlicher Vertrag ausgehändigt, da Fördermittel fließen sollen.

Frau Tiefmann stellt sich und den WBV kurz vor.

Der WBV ist für alle natürlichen Gewässer (Seen, Gräben, Vorfluter) zuständig.

1.500 km Gewässer, 495 km verrohrte Gräben

In Kummerow liegt der Leitungsabschnitt L400 – 300 m befinden sich in einem sehr maroden Zustand. Der WBV hat sich mit dem StALUM bzgl. einer Förderung in Verbindung gesetzt. Es wurde eine 80 %ige Förderung v. Brutto zugesagt. ibn erhält den Auftrag für die Erstellung einer Kostenschätzung und eines Luftbildes.

Gewässer sind in I. und II. Ordnung eingestellt. Die Gemeinde Kummerow ist für die II. Ordnung zuständig.

 

Frau Tiefmann geht mit den Gemeindevertretern den Vertrag durch. Sie antwortet auf Fragen der Gemeindevertreter. Der WBV hat bereits im Landkreis Müritz so einen Vertrag abgeschlossen der auch von der Rechtsaufsicht des Landkreises genehmigt wurde.

Sie informiert, dass der Antrag auf Fördermittel schon im Vorfeld beim StALUM eingereicht wurde.

 

Der BM bedankt sich bei Frau Tiefmann für die Ausführungen.

 

19.45 Uhr Frau Tiefmann geht.

 

Der BM bittet die Verwaltung zu prüfen, ob der Eigenanteil der Gemeinde über Kofi finanziert werden kann.

 

Reduzieren

Beschluss:

Dem Öffentlichen – Rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Kummerow und dem Wasser- und Bodenverband „Obere Peene“ über die Erneuerung des verrohrten Gewässers   L400 wird zugestimmt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=9957&selfaction=print