28.07.2014 - 10 Festlegung Stadtumbaugebiet für die Ortslage Re...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mo., 28.07.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Raaz stellt den Vorschlag zur Gebietsausweisung für das Stadtumbaugebiet Remplin vor und erläutert die Beschlussvorlage.
Herr Taeger kritisiert, dass nicht alle Möglichkeiten zur Vermarktung von Bauland und Wohnungen in Remplin ausgeschöpft wurden. Außerdem beklagt er sich über die vielen ruinösen Bauten in Neu Panstorf und Remplin. Hier sollten die Eigentümer noch strenger in die Verantwortung genommen werden bevor hier Menschen zu Schaden kommen.
Herr Busse teilt mit, dass die WOGEMA ihre Wohnungen in Remplin auch im Internet vermarktet.
Die WOGEMA beabsichtigt die Objekte Schlossstraße 2/3 und 4/5 abzureißen und möchte hierfür Fördermittel beantragen. Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln ist die Ausweisung eines Stadtumbaugebietes nach § 171 a BauGB.
Herr Süssig fragt nach den Vor- und Nachteilen zur Ausweisung eines Stadtumbaugebietes. Daraufhin antwortet Frau Raaz, dass es keine Nachteile gibt.
Die Anwesenden sind sich darüber einig, dass für die Entwicklung der Gemeinde Remplin erheblich mehr Maßnahmen notwendig sind als nur der Abbruch von industriell gefertigten Wohnblöcken.
Nach intensiver und kontroverser Diskussion bittet Herr Soldwisch um Abstimmung.
Frau Badendiek stellt daraufhin den Antrag die Beschlussvorlage zurückzustellen. Hierüber wird abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen: | 1 |
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| Nein-Stimmen: | 4 |
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| Enthaltungen: | 0 |
Dem Antrag wird nicht stattgegeben.
Herr Soldwisch verliest die neue Beschlussvorlage.
„Das Untersuchungsgebiet innerhalb der bebauten Ortslage Remplin wird als Stadtumbaugebiet festgelegt. (Karte Untersuchungsgebiet MIMES, Stand Juli 2014) Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme bis zum 31.12. 2015 planerisch vorzubereiten.“
Abstimmung Bauausschuss:
Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen: | 3 |
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| Nein-Stimmen: | 2 |
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| Enthaltungen: | 0 |
Abstimmung Ortsteilvertretung:
Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen: | 1 |
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| Nein-Stimmen: | 4 |
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| Enthaltungen: | 0 |
Ende des öffentlichen Teils. Die Gäste verlassen die Beratung.
