12.12.2012 - 7.1 Aufstellungsbeschluss für die Satzung über die ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jahrmärker stellt den Antrag, die Beschlussvorlage in den Bauausschuss zu verweisen.

Herr Banek gab Erläuterungen, warum die Beschlussvorlage nicht zuerst in den Bauausschuss beraten wurde. Die B-Planänderung ist eine Möglichkeit um das Genehmigungsverfahren voranzutreiben. Änderungen sind so gering wie möglich gehalten worden.

Der Bürgervorsteher stellt den Antrag von Herrn Jahrmärker zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

 

 

Nein-Stimmen:

13

 

 

Enthaltungen:

3

 

Der Antrag von Herrn Jahrmärker konnte sich nicht durchsetzen.

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Beschluss:

Für den durch die Stadtvertretung Malchin am 23.03.1999 als Satzung beschlossenen und nach ortsüblicher Bekanntmachung im „Malchiner Generalanzeiger“ am 20.06.1999 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 3 „Quartierbebauung“ sowie für die durch die Stadtvertretung Malchin am 17.09.2003 als Satzung beschlossene und im „Malchiner Generalanzeiger“ am 18.01.2004 in Kraft getretene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Quartierbebauung“ erfolgt die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Quartierbebauung“ dahingehend, dass folgende Änderungen vorgenommen werden:

 

  • Änderung der festgesetzten Höhe der baulichen Anlagen (Traufhöhen)
  • Änderung der Festsetzungen zur Geschossigkeit 
  • Änderung der festgesetzten Traufstellung des Eckgebäudes zur Karl-Dressel-Straße
  • Standortverlegung des festgelegten Fußgängerbereiches
  • Änderung bzw. Anpassung der Baulinie zur Karl-Dressel-Straße
  • Aufhebung der festgesetzten geschlossenen Bauweise zur Rosmarinstraße
  • Verschieben der inneren Baugrenzen im Teilgebiet 2
  • Änderung von Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) gemäß § 86 Abs. 1-5 LBauO M-V

 

 

Anlass, Ziel und Zweck der Änderung des Bebauungsplanes

Anlass für die geplante Bebauungsplanänderung sind die Abweichungen von bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes durch das konkret anstehende Vorhaben: Bau eines Wohn- und Geschäftshauses in der Karl-Dressel-Straße/Rosmarinstraße.

Hier sollen 27 barrierefrei zugängliche Wohnungen, sowie Geschäftsräume für Pflegedienst und Physiotherapie entstehen.  

Mit der Realisierung des Vorhabens in der Innenstadt soll u.a. der demografischen Entwicklung (Bevölkerungsentwicklung) Rechnung getragen werden. So ist es der Wunsch vieler älterer Menschen von den Randlagen der Stadt in die Innenstadt zu ziehen.

Eine Änderung der festgesetzten Höhe der baulichen Anlagen ist aufgrund des starken Geländegefälles (ca. 2 m) von Süden nach Norden notwendig. Mit der Realisierung des Vorhabens soll ebenfalls eine Anpassung an die Gebäudehöhen des in diesem Jahr errichteten Vorhabens der Malchiner Wohnungsgenossenschaft erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

 

 

Nein-Stimmen:

1

 

 

Enthaltungen:

6

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=6515&selfaction=print