05.09.2012 - 3 Einzelhandelkonzeption der Stadt Malchin...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dorn erläutert die Unterlagen zur Malchiner Liste. Herr Kastner merkt an, dass z.B. das Bekleidungsgeschäft in der Wiesenstraße von dieser Regelung betroffen wäre.

Für alle existierenden Einzelhandelsgeschäfte mit den vorhandenen Sortimenten besteht Bestandsschutz.

Eine lang anhaltende Diskussion zum Für und Wider einer solchen Liste der zentren- und nicht-zentrenrelevanten Sortimente wird geführt.

 

Herr Grothkopp erscheint zwischenzeitlich um 17.35 Uhr.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin beschließt die „Malchiner Liste“ zur Definition der innenstadtrelevanten und nicht – innenstadtrelevanten Sortimente als klarstellende Ergänzung der Einzelhandelskonzeption der Stadt Malchin aus dem Jahre 1993/1994 (s. Beschluss der Stadtvertretung vom 01.06.1994) und der Fortschreibung vom 04.10.2000 (s. Beschluss der Stadtvertretung vom 04.10.2000).

Die räumliche Abgrenzung des Geltungsbereiches für innenstadtrelevante Sortimente (Ausgrenzung Innenstadt) ist auf der anliegenden Karte dargestellt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

3

 

 

Nein-Stimmen:

1

 

 

Enthaltungen:

2

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=5979&selfaction=print