06.08.2012 - 6 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelga...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Soldwisch fragt nach der genauen Lage der Gemeinde-/Gemarkungsgrenzen.

Herr Banek merkt an, dass sich der Bauantrag auf den Außenbereich bezieht, da das privilegierte Vorhaben (LW-Betrieb) nicht auf dem Gemeindegebiet von Malchin befindet. Jedoch sollte hier eine praktikable Lösung gefunden werden.

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Gemarkung Malchin, Flur 12, Flurstück 60/2 wird erteilt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=5796&selfaction=print