29.02.2012 - 15 Errichtung eines Einfamilienhauses in der Gemar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

In Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt, wird das Bauvorhaben Errichtung eines Einfamilienhauses in der Gemarkung Malchin, Flur 33 auf dem Flst. 258 genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen aus dem  § 62 Abs. 1 und 2 LBauO M-V erfüllt sind.

Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt und eine Untersagung nach

§ 15 Abs. 1, Satz 2 BauGB (Veränderungssperre) beim Landkreis nicht beantragt. Die Genehmigung über die Freistellung nach § 62 LBauO M-V berechtigt zum Bau des o.g. Vorhabens.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

 

Ende des öffentlichen Teils.

Die Gäste verlassen den Sitzungssaal.

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