29.02.2012 - 8 Bereitstellung von Fördermitteln aus dem Sonder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Den Eigentümern des Hauses Schweriner Str. 7 werden zur umfassenden Modernisierung, vorbehaltlich der Prüfung und Bewilligung durch das LFI M-V, Fördermittel in Höhe von 280.000 € mit einer Förderquote von 41,16 % aus dem Sondervermögen Stadtsanierung der Stadt bereitgestellt. Die Mittel dienen der Förderung des städtebaulichen Mehraufwandes.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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