07.02.2012 - 7 Errichtung eines Doppelwohnhauses in der Gemark...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Dorn gibt ergänzend die Information, dass das beantragte Bauvorhaben erschließende Wegegrundstück (Flst. 540/31) noch im Eigentum der BVVG steht, jedoch von der Stadt zur Rückübertragung beantragt wurde.

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Doppelwohnhauses in der Gemarkung Malchin Flur 11 auf dem Flurstück 540/56 wird erteilt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage