14.12.2011 - 17 Immissionsschutzrechtliches Änderungsverfahren ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach längerer Diskussion unterbreitet Herr Jahrmärker den Antrag, die Zustimmung zu erteilen unter der Maßgabe, dass die Antrag stellende Firma ein Abluftreinigungssystem installiert, das den Ausstoß von Staub, Ammoniak und anderer Schadstoffe auf einen Wert von unter 3 mg pro Kubikmeter begrenzt.

Die so ergänzte Beschlussvorlage wird mehrheitlich angenommen.

 

 

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur wesentlichen Änderung der vorhandenen Biogasanlage durch die Errichtung und den Betrieb einer Gärrestetrocknungsanlage mit den dazugehörigen Nebeneinrichtungen (Abluftwäsche und Halle zur Lagerung des Trockengutes) in der Gemarkung Malchin, Flur 8 auf den Flurstücken 1/124 und 1/126 für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG wird unter der Maßgabe, dass die Antrag stellende Firma ein Abluftreinigungssystem installiert, das den Ausstoß von Staub, Ammoniak und anderer Schadstoffe auf eine Wert von unter 3 mg pro Kubikmeter begrenzt, erteilt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

 

 

Nein-Stimmen:

5

 

 

Enthaltungen:

4

 

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=4902&selfaction=print