14.11.2011 - 7 Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo., 14.11.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FBII - Bau- und Ordnungsverwaltung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Malchin billigt den Entwurf der Satzung über die 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 24 Strietfeld der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und beschließt diesen öffentlich auszulegen.
Gemäß § 13 BauGB erfolgt die Änderung im vereinfachten Verfahren, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Danach kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Im vereinfachten Verfahren wird außerdem von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Der Entwurf der Bebauungsplanung und die Begründung sollen
vom 16.01.2012 bis zum 20.02.2012
im Bauamt des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer 308,
17139 Malchin während der Dienststunden
montags 08.00 11.30, 13.30 15.30 Uhr,
dienstags 08.00 11.30, 13.30 17.30 Uhr,
mittwochs 08.00 11.30, 13.30 15.30 Uhr,
donnerstags 08.00 11.30, 13.30 15.30 Uhr,
freitags 08.00 12.00 Uhr
zu jedermann Einsicht öffentlich ausliegen.
Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können nach
§ 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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9,8 MB
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2
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öffentlich
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2,1 MB
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