28.09.2011 - 6 Nachträgliche Festsetzung von Übertragbarkeitsv...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Finanzausschuss der Stadt Malchin
- Datum:
- Mi., 28.09.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FBI - Finanzverwaltung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Von Frau Gawron werden zu den genannten Haushaltsstellen die beantragten und begründeten Haushaltsausgabereste ergänzt.
· 0220.5620 in Höhe von 2.500,00 für ein Inhouse-Seminar Produktbildung und beschreibung
· 0350.6550 in Höhe von 500,00 für die Honorarabrechnung der Planungsleistungen zur Nutzungsänderung ehem. Pferdestall Retzow
· 8201.5100 in Höhe von 2.170,56 Auftrag vom 10.12.2010 für Kappung von Bäumen am Hafen Salem
· 8810.5100 in Höhe von 516,93 für die Graffitientfernung an der Stadtmauer und den Rückbau des Elektrokabels am Garagenkomplex
Beschluss:
Die im § 4 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Malchin für das Haushaltsjahr 2010 festgeschriebenen Übertragbarkeitsvermerke werden um folgende Haushaltsstellen ergänzt:
HHSt. Bezeichnung
0220.5620 Aus- und Fortbildung Projektteam Zentrale Steuerung
0350.6550 Sachverständigen-, Gerichts- u. ä. Kosten Gebäude- und
Liegenschaftsmanagement
8201.5100 Unterhaltung Hafen Salem
8810.5100 Unterhaltung Sonstiges Grundvermögen
