31.08.2011 - 12 Aufstellungsbeschluss für die Satzung über die ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Für den durch die Stadtvertretung Malchin am 18.07.2001 als Satzung beschlossenen und nach ortsüblicher Bekanntmachung im „Malchiner Generalanzeiger“ am 13.01.2002 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 24 „Strietfeld“ erfolgt die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Strietfeld“ dahingehend, dass:

 

·         Vergrößern der Baufläche WB2 durch Verschieben der nordwestlichen Baulinie und Baugrenze des Flurstückes 1/2 um 4,60 m (neue Straßenfrontlänge des Teilgrundstückes Am Wall 2b = 15,0 m),

·         Verschieben des im B-Plan festgesetzten Gehwegs auf dem Flurstück 1/1 (Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung) um 4,60 m in Richtung Wargentiner Straße,

·         Veränderung der Grenze der Gesamtanlage Wall (Denkmalschutzbereich) im Bereich der Grünanlage Wargentiner Straße / Am Wall durch Verschiebung um 4,60 m in Richtung Wargentiner Straße,

·         Aufheben des Erhaltungsgebotes für die drei südlichen der vier mittig auf der Grünfläche stehenden Bäume,

·         Sichern eines Fahrrechtes auf dem nordwestlichen Teilabschnitt der Wallpromenade für ausgewählte Anlieger Am Wall.

 

 

Gemäß § 13 BauGB erfolgt die Änderung im vereinfachten Verfahren, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Danach kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Im vereinfachten Verfahren wird außerdem von der Umweltprüfung  nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

-              den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 „Strietfeld“ nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen;

-              die interessierte Öffentlichkeit, die Nachbargemeinden, die Raumordnungsbehörde, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange etc. über das laufende Planverfahren zu informieren;

-              die städtebaulichen Planungen mit denen der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB aufeinander abzustimmen;

-              die bestehenden Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei der Raumordnungsbehörde einzuholen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

 

 

Nein-Stimmen:

3

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=4223&selfaction=print