15.12.2010 - 12 Festlegung des Stadtumbaugebietes "Nördliche In...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es kommt der abweichende, im Hauptausschuss neu formulierte Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung legt das Gebiet „Nördliche Altstadt“ als Erweiterung der Gesamtmaßnahme Altstadt“ als Stadtumbaugebiet gemäß § 171 b Abs. 1 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004, zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 fest.

Das Stadtumbaugebiet erweitert das bestehende Fördergebiet „Altstadt“. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

1