15.11.2010 - 5 Festlegung des Stadtumbaugebietes "Nörliche Inn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung legt das Gebiet „Nördliche Innenstadt“ als Stadtumbaugebiet gemäß § 171 b Abs. 1 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004, zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 fest.

Das Stadtumbaugebiet erweitert das bestehende Fördergebiet „Altstadt“. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0