27.10.2010 - 17 Öffentliche Widmung von Flächen im Bereich Bur...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Widmung der in der Stadt Malchin gelegenen Flurstücke und Teilflächen von Flurstücken für den öffentlichen Verkehr im Bereich Burgwallweg/Am Strauchwerder gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.Januar 1993, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V S. 101), wird zugestimmt.

Demnach verfügt die Stadt Malchin, dass die in der Gemarkung Malchin, Flur 11 (Teilfläche aus Fl.st. 269/18; Fl.st. 270/12; Fl.st. 270/13; Fl.st. 270/16; Fl.st. 271/10; Teilfläche aus Fl.st. 272/4; Fl.st. 273/15; Fl.st. 273/17; Fl.st. 273/19; Fl.st. 273/21; Fl.st. 273/23) belegenen und in der Anlage stark schwarz umrandet kenntlich gemachten Flächen als Gemeindestraße

(Ortsstraße) dem öffentlichen Verkehr ohne verkehrliche Beschränkungen dienen.

Die Widmung wird im „Malchiner Generalanzeiger“ öffentlich bekannt gemacht.

Die Anlage als Lagekarte ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

19

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=2964&selfaction=print