18.11.2025 - 7 Antrag der BSW/Die Linke-Fraktion: Bundeswehr-I...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Herr Jahrmärker verliest das Anschreiben der SPD Fraktion:

 

Position der SPD – Fraktion zum Antrag der Fraktion BSW/Linke:

Änderung des Antrages – Bundeswehr – Informationsveranstaltungen an städtischen Schulen

Die Stadtvertretung Malchin hat auf ihrer Sitzung am 15.10.2025 dem Widerspruch des Bürgermeisters gegen den Beschluss Vorlagen Nr. 2025/MC/072 – Keine Informationsveranstaltungen der Bundeswehr an Schulen in Malchin / Antrag Fraktion BSW/Linke einstimmig zugestimmt.

Der Bürgermeister machte in seiner Begründung deutlich,

  1. Dass die Stadt Malchin Schulträger für die Grundschule Malchin und die Regionale Schule Malchin ist; für das Gymnasium und die Förderschulen aber nicht zuständig ist.
  2. Dass nach § 101 Absatz 3 Schulgesetz M-V die Schulleiter das Hausrecht des Schulträgers ausüben.
  3. Dass die Bildungsinhalte für die öffentlichen Schulen im Land im Schulgesetz M-V geregelt sind und nicht in den Zuständigkeitsbereich einer Stadtvertretung fallen.
  4. Dass der Beschluss nicht nur dem Beutelsbacher Konsens von 1976, der die Grundtze der politischen Bildung regelt, widerspricht sondern auch der Kooperationsvereinbarung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes M-V und dem Wehrbereichskommando I „ste“ der Bundeswehr vom 13.Juli 2010.
  5. Dass der Beutelsbacher Konsens wie auch die Kooperationsvereinbarung eine militärische Einflussnahme auf die Schüler nicht nur ausschließen sondern ausdrücklich nicht erlaubt ist.

Die SPD-Fraktion begrüßt, dass sich die Fraktion BSW / Die Linke zum Beutelsbacher Konsens bekennt, dass sie sich für Informationsveranstaltungen der Bundeswehr an Schulen, entsprechend der Grundsätze der Kooperationsvereinbarung und der Handlungsempfehlungen dazu, ausspricht, dass sie die Zuständigkeit der Landesebene für die Bildungsinhalte an öffentlichen Schulen und das Hausrecht des Schulleiters akzeptiert und dass sie sich für vielfältige Bildungsangebote in M-V einsetzt.

Im Punkte 5 des Antrages wird der Bürgermeister beauftragt einen Appell an den Landtag M-V zu formulieren, mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für Informationsveranstaltungen der Bundeswehr an Schulen landesweit zu überprüfen, die Einhaltung des Beutelsbacher Konsenses verbindlich zu verankern und sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler Zugang zu alternativen, zivilen Bildungsangeboten haben.

Wir sind der Meinung, dass das nicht mehr notwendig ist, da es eine Schulgesetzänderung geben soll wo die Einhaltung des Beutelsbacher Konsenses verbindlich festgeschrieben werden soll. (1. Lesung hat stattgefunden – Verfahren läuft) § 4 wird wie folgt geändert:

a) Nach Absatz 1 wird der folgende Absatz 2 eingefügt: „(2) Die Schule steht in der Verantwortung, die im Grundgesetz und in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern verankerten demokratischen Grundwerte aktiv zu vermitteln und zu schützen. Lehrerinnen und Lehrer sowie schulisches Personal sollen im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrages Äußerungen und Verhaltensweisen, die gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung nach Artikel 3 des Grundgesetzes, die Freiheitsgrundrechte oder die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, entgegentreten. Lehrerinnen und Lehrer sind gehalten, die Qualitätsmaßstäbe und Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses zu berücksichtigen. Politische Kontroversen in der Gesellschaft sind hiernach auch im Unterricht in geeigneter Form als kontrovers abzubilden. Positionen, die sich im Widerspruch zur Werteordnung und den Grundrechten befinden, sind davon nicht erfasst. Es ist unzulässig, Schülerinnen und Schüler im Sinne erwünschter Meinungen zu überwältigen und damit an der Gewinnung eines selbstständigen Urteils zu hindern.“ Quelle Schulgesetznovelle

Auch die seit 2010 bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bildungsministerium und der Bundeswehr soll aktualisiert werden.

„Seit Jahren können Schulen Jugendoffiziere der Bundeswehr einladen, um Veranstaltungen zu sicherheits- und verteidigungspolitischen Themen durchzuführen. Künftig sollen aber verstärkt auch Organisationen eingeladen werden, die sich mit Frieden, internationaler Politik und Erinnerungskultur befassen.“ So war es im Nordkurier am 4.11.2025 zu lesen. Weiterhin steht in dem Artikel, dass durch die Aktualisierung der Kooperationsvereinbarung vor allem die Handlungssicherheit für alle Beteiligten gestärkt werden soll.

Wir unterstützen die Initiativen des Landtages M-V und der Landesregierung diesbezüglich und begrüßen, dass die Fraktion BSW / Die Linke die gleichen Ziele hat.

Die Stadt Malchin als Schulträger der Grundschule und der Regionalschule kümmert sich seit Jahren vorbildlich um unsere Schulen. Und das soll auch so weitergehen. Nur einige Beispiele: Die umfangreiche Sanierung der Marcusschule ist fast abgeschlossen. Im nächsten Jahr sollen die Schulsportanlagen Kunstrasenplatz und Wedenhof erneuert werden. Die Sanierung der Turnhalle Am Zachow ist in der Vorbereitung und die Grundschule wird Ganztagsschule und die Stadt investiert kräftig. Auch um eine moderne zeitgemäße Ausstattung der Schulen kümmert sich die Stadt.

Das bedeutet aber auch viel Arbeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und natürlich auch für unseren Bürgermeister.

 

Durch den Widerspruch des Bürgermeisters, Axel Müller, ist dieser Ausschuss zu einer Entscheidungsfindung nicht zuständig.

 

Herr Großmann zieht im Namen der BSW/Die Linke-Fraktion den Antrag auf Beratung und Zustimmung in diesem Gremium zurück.

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