16.09.2025 - 12 Gebührenordnung für die Lindenhalle Malchin
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Di., 16.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Rißer erläutert die Gebührenkalkulation und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder. Es wird kontrovers diskutiert.
Sie teilt mit, dass der Finanzausschuss vorschlug, runde Beträge und zusätzlich einen Tages- und Halbtagessatz aufzunehmen. Sie wird die Gebührenordnung zum Hauptausschuss anpassen.
Herr Großmann äußert seine Bedenken hinsichtlich der Gebühren. Er befürchtet, dass die Halle bei den Preisen von keinem Malchiner Verein gebucht werden kann und sie so womöglich innerhalb der Woche leer steht. Vor der Sanierung hat die Lindenhalle 6 €/h gekostet, die Vereine wie z.B. Schalmeienkapelle und der TSV könnten nur max. 15 €/h zahlen.
Herr Jahrmärker schlägt vor, dass städtische Vereine einmal jährlich für „besondere“ Veranstaltungen wie z.B. Mitgliederversammlung und Jubiläen die Halle kostenlos nutzen dürfen.
Diese Vorschläge werden zum Hauptausschuss mit in die Gebührenordnung aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
Auf Grundlage des § 22 Abs.3 Ziff.11 KV M-V i.V.m. den §§ 1,2 und 6 KAG M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2025 gebilligt.
Sie gilt weiter fort, wenn sich keine Veränderungen der ansatzfähigen Kosten ergeben.
Der beigefügten Gebührenordnung für die Lindenhalle Malchin wird gemäß § 5 KV M-V zugestimmt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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235,1 kB
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