23.06.2025 - 12 1. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung der See...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Mo., 23.06.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Ebeling erteilt das Wort an Herrn Vonthien.
Herr Vonthien erklärt, dass die Änderung notwendig geworden ist, da sich die Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer im Laufe des Jahres geändert haben. Das Finanzamt ist weiterhin mit der Abarbeitung der Grundlagenermittlung zur Berechnung der Grundsteuermessbeträge für die einzelnen Grundstücke beschäftigt. Somit verändert sich auch stetig die Grundlage für die Berechnung der notwendigen Hebesätze zur Grundsteuerberechnung der Seegemeinde. Durch die Novellierung der Ermittlung der Grundsteuermessbeträge soll es für die Gemeinde nicht zu Mehreinnahmen bei der Grundsteuer führen, aber auch nicht zu Mindereinnahmen. Endkonsequenz dieses Grundsatzes ist, die Hebesätze für die Grundsteuer nochmals anzupassen. Im Jetzigen Stadium macht die Anpassung Sinn, wobei die Auswirkungen bei der Grundsteuer B derzeit jedoch zu vernachlässigen sind. Die Änderungen sind so gering, dass der Verwaltungsaufwand höher wäre als der Nutzen für den einzelnen Grundstückseigentümer. Bei der Grundsteuer A sieht dies anders aus, deshalb der Vorschlag zur Anpassung dieses Hebesatzes.
Herr Wolf fragt, was passiert, wenn die Erhöhung von anderer Stelle gefordert wird, die Seegemeinde dies aber jetzt verneinen würde. Herr Vonthien erläutert, dass eine Forderung, wie sie bisher erfolgte, praktisch nicht mehr stattfinden könnte. Eine Vergleichbarkeit der einzelnen Gemeinden ist durch die Novellierung des Grundsteuergesetzes nicht mehr gegeben.
Herr Ebeling weist zusätzlich darauf hin, dass die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, Änderungen bzgl. des Wertes des Grundstückes (+/- 15.000,-€) dem Finanzamt mitzuteilen. Auch hier ist somit immer wieder mit Änderungen zu rechnen.
Abschließend erklärt Herr Vonthien, dass man derzeit prüft, ob sich eventuelle Guthaben bei der Grundsteuer A mit dem zukünftigen Haushaltsjahr verrechnen lassen. Die Auszahlung in diesem Jahr würde demnach entfallen und sich der Verwaltungsaufwand reduzieren.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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476,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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411,8 kB
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