13.01.2025 - 6 Antrag auf Abweichung zur Einfriedung des Grund...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Bremer merkt an, dass der Zaun bereits steht.

Herr Meissner sagt, dass es nicht erlaubt ist.

Frau Bremer fügt hinzu, dass es sich um ein Reihenhaus handelt und die Grundstücke sowieso schon schmal sind.

Man diskutiert darüber, dass es nicht zusammenpasst, dass die seitlichen Zäune 1,80m und der vordere Zaun 1,20m hoch sein soll.

 

Herr Soldwisch fragt, warum der Vorschlag der Verwaltung für die Erteilung der Abweichung zum B-Plan positiv formuliert ist. Man gehe davon aus, dass die Verwaltung das Anliegen vorher prüft und der Vorschlag dann auch so stimmt.

Herr Müller entgegnet, dass es sich um eine reine Formulierungssache handelt. Der Beschlussvorschlag kann beim nächsten Mal auch anders formuliert werden.

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung vom B-Plan Nr. 4 „Scheunenstraße“ zur Einfriedung des Grundstücks mit Sichtschutzzaun in der Gemarkung Malchin, Flur 33, Flurstück 136/37, wird erteilt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

0

 

 

Nein-Stimmen:

5

 

 

Enthaltungen:

0

 

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=27277&selfaction=print